Die Bewohner einer Gemeinde werden Bürger genannt. Sie sind deren Einwohner. Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bürger der Gemeinde ist, wer wahlberechtigt ist. Quelle: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Wer wahlberechtigt ist, erhält i. d. R. die Wahlbeteiligung per Post. Bürger sind damit auch Einwohner, weil sie in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben.
Sachkundige Bürger – Sachkundige Einwohner
Darüber hinaus gibt es „sachkundige Bürger“. Das sind Bürger, die sich über eine Sache kundig gemacht haben. Neben den sachkundigen Bürgern gibt es „sachkundige Einwohner“. Sachkundige Einwohner unterscheiden sich von den sachkundigen Bürgern auf den ersten Blick nicht. Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und in die jeweiligen Ausschüsse entsandt. Sachkundige Bürger sind stimmberechtigt, sachkundige Einwohner haben eine beratende Funktion. Quelle: § 58 Gemeindeordnung (GMO) NRW
Die meisten Einwohner einer Gemeinde verfügen über einen Personalausweis. Ab 16 Jahren ist ein Personalausweis Pflicht. Damit gehören Bürger und Einwohner einer Gemeinde zum Personal.
Zusammensetzung
Das Personal einer Gemeinde setzt sich demzufolge aus Bürgern, Einwohnern, sachkundigen Bürgern und sachkundigen Einwohnern zusammen.
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Bürgermeister gibt es auch noch. Die Funktion des sachkundigen Bürgermeisters ist unbekannt.
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