Kadi

Ende des 17. Jh. wurde der Begriff Kadi im Deutschen bekannt. Seinen Ursprung hat er in arabischen Ländern, wo er im 16. Jh. in juristischen und theologischen Angelegenheiten in Erscheinung trat. Der Kadi ist der Richter im Islam.

Auch im Deutschen wird ein Richter umgangssprachlich und scherzhaft als Kadi bezeichnet.

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